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Frist für den Führerscheintausch
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Die Tage des „rosa Lappen“ sind gezählt. Alle, die nach 1971 geboren sind, müssen ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Ab dem 20. Januar 2025 wird bei Kontrollen ein Verwarngeld fällig, wenn noch der alte Führerschein vorgezeigt wird. Die Polizei weist auf ihrer Facebookseite auf diese Frist hin.
Kosten und weitere Informationen
Der Umtausch des Führerscheins kostet etwa 30 Euro.
Weitere Infos zu den Umtauschfristen und Anträgen gibt es hier.
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