
© Kreis Borken
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Flüchtlinge ab 14 werden erkennungsdienstlich registriert
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Damit sie offiziell bleiben und Leistungen beziehen können, werden alle ukrainischen Flüchtlinge, die 14 Jahre, oder älter sind, erkennungsdienstlich registiert. Das bedeutet, dass ein biometrisches Foto gemacht und Fingerabdrücke genommen werden.
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