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"Kein alltäglicher Fall"
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Nur zwei der vier Männer, die wegen gemeinschaftlichen, versuchten Mordes in Bocholt vor Gericht standen, müssen auch wirklich ins Gefängnis. Das Landgericht Münster verurteilte die beiden zu fünf Jahren Gefängnis bzw. drei einhalb Jahren Jugendhaft. Die beiden jüngsten Angeklagten, die bei der Tat gerade mal 18 Jahre alt waren, erhielten Bewährungsstrafen. Die vier hatten im Oktober einen 27-jährigen Bocholter in einen Hinterhalt gelockt, lebensgefährlich verletzt und ausgeraubt. Gegen einen fünften mutmaßlichen Täter wird getrennt verhandelt. Der Vorsitzender Richter spricht von keinem „alltäglichen Fall“.
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