
Onlineseminar und Video helfen bei Abrechnung
Die Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen hier im Westmünsterland, die in den vergangenen Monaten durch die Soforthilfe NRW unterstützt wurden, bekommen in diesen Tagen Post von der Bezirksregierung Münster. Die bittet um eine digitale Abrechnung. Denn wenn die Finanzprobleme durch die Coronakrise geringer waren als die Soforthilfe, dann muss der Überschuß bis Ende des Jahres zurückgezahlt werden. Darauf weist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken hin. Sie bietet kommenden Montag, dem 06.07.2020 um 17 Uhr ein Online-Seminar zur Abrechnung an. Für weitere Informationen steht die WFG gern zur Verfügung. Kontakt: Tel: 02561/97999-0, info@wfg-borken.de
Für die Abrechnung der Soforthilfe müssen keine Belege oder Unterlagen eingereicht werden.