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Tipps zur Abrechnung der Soforthilfe NRW
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Tipps zur Abrechnung der Soforthilfe NRW

Emfpänger der Soforthilfe NRW werden aktuell gebeten, die Fördermittel digital abzurechnen. Denn wer weniger Einbußen hatte als gedacht, muss den Überschuss zurückzahlen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 01.07.2020 10:05

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Onlineseminar und Video helfen bei Abrechnung

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Die Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen hier im Westmünsterland, die in den vergangenen Monaten durch die Soforthilfe NRW unterstützt wurden, bekommen in diesen Tagen Post von der Bezirksregierung Münster. Die bittet um eine digitale Abrechnung. Denn wenn die Finanzprobleme durch die Coronakrise geringer waren als die Soforthilfe, dann muss der Überschuß bis Ende des Jahres zurückgezahlt werden. Darauf weist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken hin. Sie bietet kommenden Montag, dem 06.07.2020 um 17 Uhr ein Online-Seminar zur Abrechnung an. Für weitere Informationen steht die WFG gern zur Verfügung. Kontakt: Tel: 02561/97999-0, info@wfg-borken.de


Für die Abrechnung der Soforthilfe müssen keine Belege oder Unterlagen eingereicht werden.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat ein anschauliches Video mit Ablauf- und Ausfüllhinweisen veröffentlicht

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