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Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden
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Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden

Brauche ich einen negativen Test, wenn ich zurück in Deutschland bin, auch wenn ich mich nur kurz - also unter 24 Stunden - in den Niederlanden aufgehalten habe? JA lautet die Antwort. Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden.

Veröffentlicht: Dienstag, 06.04.2021 12:03

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Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden
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FAQ

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Nordrhein-Westfalen setzt die Entscheidung des Bundes um: Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Ministerpräsident Armin Laschet sagt:

„Grenzverkehr auf das Notwendige reduzieren“

Was das jetzt für uns bedeutet, fassen wir Euch im Folgenden zusammen. Wir haben mit Christoph Almering, Geschäftsführer der EUREGIO e.V. gesprochen und Antworten bekommen.

Wenn man beruflich regelmäßiger Grenzgänger ist - wo lasse ich mich testen (DE/NL), wie oft und wer zahlt das?

  • "Wer regelmäßig im Nachbarland zur Arbeit muss, kann sich ggf. beim Arbeitgeber testen lassen, wenn der Arbeitgeber das anbietet. Wer in Deutschland wohnt, kann natürlich auch einen kostenlosen Bürgertest z.B. in der Apotheke oder in einem der Testzentren in Anspruch nehmen. Und wer in den Niederlanden wohnt, der muss mit einem negativen Test nach Deutschland einreisen, insofern ein Test am Arbeitsplatz in Deutschland nicht möglich ist."

Wie sind die Gegebenheiten in den Niederlanden um sich schnell testen zulassen?

  • "Die niederländischen Gesundheitsämter stehen nicht für Schnelltests für Grenzpendler ohne Symptome zur Verfügung. Da käme dann tatsächlich nur ein komerzieller Schnelltest in Frage. Diese Schnelltests sind in den Niederlanden recht teuer."

Stimmt es, dass wir aus DE, wenn wir für einen kurzen Einkauf in NL, also unter 24 Stunden Aufenthalt, einen negativen Test brauchen, um wieder nach DE einreisen zu können?

  • "Das ist richtig. Auch nach einem kurzen Einkauf in den Niederlanden muss man, wenn man wieder zurück in Deutschland ist, ein negatives Testergebnis dabei haben, das nicht älter als 24 Stunden ist."

Was empfehlt Ihr im Moment? Grenzverkehr so gut es geht einschränken?

  • "Wir empfehlen nach wie vor ganz dringend, nicht notwendige Reisen ins Nachbarland zu unterlassen. Einkaufen oder Tanken zum Beispiel ist kein Grund für eine notwendige Reise, Arbeiten im Nachbarland natürlich schon, wenn sich die Arbeit nicht von zuhause machen lässt."

Alle wichtigen Infos dazu findet Ihr auch hier.

Ein Überblick aller Testzentren in NRW findet Ihr hier.

Die offizielle Pressemitteilung des Landes NRW lest ihr hier.

Die Regelungen des Bundes zur Testpflicht bei Hochinzidenzgebieten findet Ihr hier.

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Infos vom Kreis Borken

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Der Kreis Borken schreibt dazu:

Die Bundesregierung hat die Niederlande heute, 4. April 2021, mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab Dienstag bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Das entspricht ähnlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft. Der niederländische Ministerpräsident Rutte und Ministerpräsident Laschet hatten bereits am Freitag gemeinsam dazu aufgerufen, nicht notwendige Reisen in das Nachbarland zu vermeiden.

Ministerpräsident Armin Laschet: "Gerade nach der heutigen Einstufung der Niederlande als Hochinzidenzgebiet müssen wir den Grenzverkehr auf das Notwendige reduzieren. Für diejenigen, die trotzdem reisen müssen, haben wir klare Regeln geschaffen. Die Testpflicht für Einreisende ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Tests helfen, Infektionen zu entdecken und die Virusverbreitung zu verhindern. Für den grenzüberschreitenden Lebensalltag von Pendlern haben wir eine Lösung gefunden, die sowohl der pandemischen Lage als auch der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht wird." Nordrhein-Westfalen arbeitet gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn in der von Ministerpräsident Laschet ins Leben gerufenen "Cross Border Taskforce Corona", um die Fragen zu klären, die die Entscheidung der Bundesregierung nach sich zieht. Ministerpräsident Armin Laschet weiter: "Wieder bewährt sich die Task Force, die wir vor einem Jahr gegründet haben. Wir stehen im engen Austausch mit unseren niederländischen Freunden, um alle aufkommenden Fragen und Probleme schnell zu lösen."

Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen.

Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind.

In allen übrigen Fällen ist ein negativer Test nur 48 Stunden ab Testvornahme gültig.

Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.

Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.

 Die Niederlande sind bereits seit dem 17. Oktober 2020 als Risikogebiet eingestuft. Die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet tritt am 6. April 2021 um 0 Uhr in Kraft. Die Einstufung als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht die Gesamtliste tagesaktuell online.

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