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Das sind die Regeln im Überblick
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Für den Kreis Borken gilt ab Mittwoch, den 02.06. die Stufe 1 der Coronaregeln (Inzidenz kleiner gleich 35).
- Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.
- Außerschulische Bildung: ohne Maske am festen Sitzplatzwenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: auch innen ohne Test
- Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
- Kultur: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmusternicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten. Ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
- Sport: Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test. Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmusterwenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: Innensport ohne Test ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test.
- Freizeit: Freibäder ohne Test. Bordelle usw. mit Test. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test Ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
- Einzelhandel (nicht Grundversorgung): Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
- Messen und Märkte: Ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
- Tagungen und Kongresse: außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
- Private Veranstaltungen (ohne Partys): außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test.
- Partys: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
- Große Veranstaltungen: Ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: ohne Besucherbegrenzung
- Gastronomie: wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 35: auch Innengastronomie ohne Test
- Tourismus: Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz unter 35 kommen
Der Test darf 48 Stunden zurückliegen. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, hat keine Testpflicht, da reicht der Nachweis der Immunisierung.
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Private Veranstaltungen und Party's
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Wir haben in den letzten Tagen viele Fragen von Euch bekommen. Vor allem zu einem Punkt: Einige fragen sich, was der Unterschied zwischen Partys und privaten Veranstaltungen ist. Der Kreis Borken sagt: bei Partys wird auch getanzt. Wer sich aber unsicher ist, soll einfach im Zweifel bei seinem Ordnungsamt vor Ort noch mal nachfragen.
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Hier findet Ihr die Regeln für jede Stufe als Übersicht vom Land NRW.
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