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Diese Frage wollen die Richter am NRW-Verfassungsgericht in Münster ab heute (Di. 19.11.) beantworten. Die Landesregierung aus CDU und FDP hatte im Sommer die Stichwahl bei Kommunalwahlen abgeschafft. Im nächsten Jahr sind Bürgermeister- und Landratswahlen im Westmünsterland. Und eigentlich sollte es keine Stichwahl mehr geben. So will es die schwarz-gelbe Landesregierung. Die rot-grüne Opposition ist damit nicht einverstanden und hat eine Beschwerde eingereicht. Und mit der befasst sich ab heute der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster. RADIO WMW-Politikexperte Klaus Schubert von der Uni Münster sieht es, wie die Opposition. Er sagt, die Stichwahlen sind wichtig für unsere Demokratie:
"Es geht darum wirklich mit offenem Visier der Bürgerschaft zu zeigen : Ich will Bürgermeister, Bürgermeisterin werden."
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