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Verbraucher, die mit Öl oder Strom heizen, haben keinen Anspruch auf die Soforthilfe
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Die Bundesregierung hatte ja im Rahmen der Energiekrise das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz verabschiedet und das soll auch vor Ort so umgesetzt werden, schreiben die Stadtwerke. Das Geld soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten schaffen und dabei helfen, die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr zu überbrücken. Die Soforthilfe des Bundes greift nur, sofern ihr Gas oder Wärme bezieht. Daher haben beispielsweise Verbraucher, die mit Öl oder Strom heizen, keinen Anspruch auf die Soforthilfe.
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