
Sozialwahl 2023 - Die wichtigsten Fragen
Die Briefe zur Sozialwahl 2023 kommen nach und nach bei uns Zuhause an. Viele wissen jedoch gar nicht, was diese Sozialwahl überhaupt ist. Wir haben die wichtigsten Infos zur Sozialwahl 2023 zusammengefasst.
Veröffentlicht: Dienstag, 02.05.2023 09:43
Für Rente & Gesundheit
"Unsere Sozialversicherungen in Deutschland gehören nicht dem Staat. Sie gehören uns Versicherten. Und daraus folgt: Wir müssen so etwas wie ein Versichertenparlament wählen. Also Leute, die in unserem Auftrag unsere Rentenversicherung und Krankenkasse verwalten"
erklärt uns der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß. Daher ist es wichtig, dass wir uns über die Sozialwahl informieren. Hier gibts Antworten auf die wichtigsten fünf Fragen beantwortet. Weitere Informationen zur Sozialwahl findet Ihr hier.
Warum sollte ich bei der Sozialwahl mitmachen, was bringt mir das?
Inhaltlich geht es darum zu bestimmen, was mit den Beiträgen passiert, die von unserem Lohn abgehen. Also die Gelder die in die Krankenkasse, die Rentenkasse, die Pflege- und Unfallversicherung eingezahlt werden. Das sind Milliarden und die Idee dahinter: Wer diese Milliarden zahlt, soll auch ein Mitspracherecht haben, für was diese Beiträge eingesetzt werden. Ein weiterer Grund zum Mitmachen: Die Wahl ist online möglich, es ist sozusagen ein Testlauf für künftige Wahlen.
Worüber stimme ich überhaupt ab?
Wir wählen bei der Sozialwahl nicht einzelne Menschen, sondern Listen von Menschen, die diesem Entscheidergremium angehören möchten. Das sind keine Politiker, sondern beispielsweise Vertreter von Gewerkschaften, die aus Arbeitnehmersicht mitbestimmen möchten, wo die Gelder sinnvoll eingesetzt werden. Jede Versicherung hat ihre eigenen Listen, über die wir uns auf der jeweiligen Internetseite der Krankenkasse schlaumachen können.
Wie kann ich wählen?
Wenn Ihr wahlberechtigt sind, erhaltet Ihr die Wahlunterlagen automatisch per Post. Sobald Ihr Eure Stimme abgegeben habt, legt Ihr den angekreuzten Stimmzettel in den roten Umschlag. Den werft Ihr in den nächsten Briefkasten. Der Umschlag ist bereits vorfrankiert, sodass Ihr keine Briefmarken benötigt. Wahlstichtag ist der 31. Mai. Bis dahin muss der Umschlag bei der Versicherung angekommen sein. Ihr könnt Eure Stimme aber auch online abgeben. Wie das funktioniert, ist in Euren Wahlunterlagen erklärt. Wichtig ist, dass Ihr euch ausweisen könnt. Wenn Ihr auch bei der Rentenversicherung versichert seid, erhaltet Ihr zwei Briefe. Dann dürft Ihr auf beiden Wahlzetteln ankreuzen: Wer soll mich vertreten?
Wen oder was wähle ich?
Bei der Sozialwahl werden die Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung gewählt. Das sind (1) die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen, (2) die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung und (3) die Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Es stehen keine politischen Parteien zur Wahl, sondern Listen mit Kandidierenden. Dabei wählen wir immer die gesamte Liste.
Wie viel Gewicht hat meine Stimme?
Mit unserer Stimme entscheiden wir, wer die Interessen der Versicherten und Rentner vertritt. So stärken wir die Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung, die ein wichtiger Teil unserer Demokratie ist. Selbstverwaltung heißt: Die Politik gibt den Rahmen vor und die Soziale Selbstverwaltung füllt sie mit Leben. Wenn wir wählen, bestimmen wir also mit, wer die Interessen der Versicherten Rentner vertritt.