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Soforthilfe für Künstler/innen
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Soforthilfe für Künstler/innen

Das Land NRW stellt eine Soforthilfe für Künstler und Künstlerinnen bereit. Anträge können an die Bezirksregierung gestellt werden.

Veröffentlicht: Mittwoch, 25.03.2020 14:23

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Unterstützung für freischaffende Künstler/innen

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Pressemitteilung von Mittwoch, 25. März 2020 Kreis Borken

Kreis Borken. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten derzeit viele Einschränkungen. Diese Vorgaben betreffen auch den Kulturbereich. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) ein Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgelegt. Dafür stellt das Land zunächst fünf Millionen Euro bereit. Laut Mitteilung des Ministeriums können Künstlerinnen und Künstler, denen durch die Absage von Engagements finanzielle Engpässe drohen, eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro beantragen. Diese Soforthilfe kann mittels kurzen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag ist auf der Internetseite des Ministeriums unter www.mkw.nrw zu finden.

Da wegen der Coronavirus-Krise derzeit alle Veranstaltungen ausfallen, gibt es auch Anpassungen bezüglich der Förderung solcher Kulturveranstaltungen. So sollen beispielsweise Regelungen geschaffen werden, um Ausfallkosten tragen zu können. Die bereits bewilligten oder derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen werden nach Askunft des Ministeriums in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten. Sobald es konkrete Informationen gibt, informiert das Land dazu.

Weitere Hinweise sind auf der Homepage unter www.mkw.nrw verfügbar.

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