
© Bundespolizei
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Verbotene Gegenstände und Kontrollen
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Seit heute (16.12.24) sind in zahlreichen Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen gefährliche Gegenstände verboten. Die Bundespolizei hat angekündigt, verstärkte Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Das Mitführverbot umfasst Waffen wie Messer, Beile und Pistolen sowie alle Gegenstände, die erhebliche Verletzungen verursachen können. Diese Regelung gilt bis zum 24. Dezember 2024 täglich ab dem Mittag. An den Wochenenden ist das Verbot rund um die Uhr in Kraft.
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