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Sichere Übermittlung elektronischer Rechnungen
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Sichere Übermittlung elektronischer Rechnungen

Betriebe sollten elektronische Rechnungen unbedingt auf einem sicheren Weg an die Kunden schicken. Das empfiehlt die Handwerkskammer Münster. Denn nach einem Gerichtsurteil zu dem Thema, reicht eine einfache Transportverschlüsselung nicht aus, um sensible Daten ausreichend zu schützen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 17.04.2025 12:31

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Risiken bei unzureichender Verschlüsselung

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Kriminelle können die Rechnung manipulieren und z.B. die Bankverbindung ändern. Die Handwerkskammer Münster rät Betrieben zu einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für den E-Mail-Versand sensibler Dokumente, den Einsatz gesicherter Kundenportale oder den Versand per Briefpost. Es ging vor Gericht um einen Fall, bei dem Kriminelle die Rechnung abgegriffen und darauf die Bankverbindung geändert hatten. So landete das Geld des Kunden auf ihrem Konto. 

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