Schulen: So geht es weiter

Das Schulministerium hat gerade (18.04.) klargestellt, dass ab dem 23.04. nun doch für einige Schüler in NRW die Schulpflicht gilt. Freiwilligkeit gilt nur für Abiturienten.

© Anne-Frank-Realschule Ahaus

Schulpflicht ab Donnerstag (23.04.)

Laut Schulmail (15. Mail) gilt folgendes:

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend

  • für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen sowie für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule
  • für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses
  • für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen


Ab Donnerstag freiwilliger Unterricht für Abiturienten

Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht.

Um dies zu ermöglichen, laufen in den Schulen ab Montag (20.04.2020) die erforderlichen Vorarbeiten. Die Abiturklausuren beginnen – wie geplant – am 12. Mai 2020.

Ob dann die Viertklässler und die Schüler der im nächsten Jahr vor dem Abschluss stehenden Jahrgänge tatsächlich am 4. Mai zum Unterricht kommen können, bleibt abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie. Darüber werden Bund und Länder am 30. April entscheiden.

Hier geht es zur Schulmail des Schulministeriums

Alle Infos im Detail stehen in der Schulmail vom Land NRW.

Schüler bekommen Mund-und Nasenschutz von Kommunen gestellt

Um die Hygienemaßnahmen zu unterstützen, haben die Städte und Gemeinden und der Kreis gemeinsam beschlossen, Desinfektionsmittel und wiederverwendbare textile "Mund-Nase-Bedeckungen" für den Schulbetrieb in den kommenden Wochen zentral durch die Kreisverwaltung zu beschaffen und zur Verfügung zu bestellen. Für die nächste Woche sind dies zunächst 7.000 Masken.

Schulbusse fahren wieder

Zu Donnerstag, 23.04.2020, fahren die Linienbusunternehmen im Münsterland ihr Fahrplanangebot stufenweise wieder hoch und reagieren damit auf die Ankündigung der Landesregierung zur schrittweisen Öffnung des öffentlichen Lebens.

In der Regel wird vom 20. bis zum 22.04.2020 weiter nach dem Ferienplan gefahren, das heißt noch keine schulspezifischen Fahrten. Auch alle NachtBus-Linien und viele Spätverkehr fallen weiterhin weg.

Wenn die Schulen ab Donnerstag, 23. April, den Unterricht – zunächst für die Abschlussklassen – wiederaufnehmen, werden auch die von den Abschlussklassen benötigten schulorientieren Fahrten und Linien fahrplanmäßig einsetzen.

Über weitere Anpassungen werden die Fahrgäste informiert.

Mund und Nasenschutz im Bus empfohlen

Zur Verminderung der Ansteckungsgefahr empfehlen die Verkehrsbetriebe im Münsterland, in den Bussen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen und wie bisher auf verstärkte Handhygiene nach der Fahrt zu achten.

Darüber hinaus bleiben die Vordertüren bis auf weiteres geschlossen, um die Fahrerinnen und Fahrer zu schützen, sofern keine Fahrerkabinen vorhanden sind. Der Fahrkartenkauf kann wie bisher über die BuBiM-App, die Fahrkartenautomaten und über die Vorverkaufsstellen erfolgen.

Bitte informiert euch vor Fahrtantritt über die entsprechenden Medien. Fahrplanauskünfte erhalten die Fahrgäste entweder telefonisch unter der Schlauen Nummer für Bus und Bahn 0 180 6 / 50 40 30 (20 ct pro Min. aus Festnetz, mobil max. 60 ct pro Min.) oder über die Fahrplanauskunft im Internet bzw. per App.

Ausweitung der Notbetreuung in Kitas

Bis zum Sommer will zudem das Land wieder allen Eltern ein Kita-Betreuungsangebot machen. Betreuungsangebote für Kinder, deren Eltern eine wichtige Funktion ausüben, werden auf rund zehn Prozent aller Kinder erweitert.

Die Maßnahmen in NRW im Überblick

Das Thema in der Morningshow (17.04.)

  • Keine Großveranstaltungen bis zum 31. August
  • Kitas bleiben vorerst geschlossen
  • Notfallbetreuung in Kitas für weitere Berufsgruppen (welche genau ist noch unklar)
  • Schulen öffnen am 4. Mai
  • Ausnahme: Schüler die vor einem Abschluss stehen, können nach den Osterferien wieder zur Schule (23.04.)
  • Geschäfte bis 800 qm dürfen wieder öffnen (Ausnahme: Einrichtungshäusern, Babyfachmärkten, Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen)

Silvia Ochlast und Daniel Krawinkel aus der Morningshow reden über die offenen Fragen zu den Maßnahmen.

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