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Reken ist seit 1999 anerkannter Erholungsort.
Nach dem Kurortegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird diese Auszeichnung alle zehn Jahre überprüft.
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Reken ist seit 1999 anerkannter Erholungsort.
Nach dem Kurortegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird diese Auszeichnung alle zehn Jahre überprüft.