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Regeln für Hupkonzerte und Autokorsos
© UEFA
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Regeln für Hupkonzerte und Autokorsos

Am 14.Juni beginnt die Fußball EM bei uns in Deutschland. Vier Wochen lang ist Europa zu Gast bei uns. Und wir wollen feiern. Besonders, wenn unsere Mannschaft Siege einfährt. Dann wird es auch wieder Hupkonzerte und Autokorsos geben. Die inzwischen zum Feier-Reportoire vieler Fußballfans gehören. Was erlaubt ist und was nicht, haben wir Euch nachfolgend mal zusammengestellt.

Veröffentlicht: Dienstag, 11.06.2024 11:01

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Verkehrsregeln beim Autokorso 

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Laut der Straßenverkehrsordnung sind Autokorsos nicht erlaubt, da sie als „unnützes Auf- und Abfahren in einer geschlossenen Ortschaft“ und damit als Ordnungswidrigkeit gewertet werden können. Gleiches gilt für das Hupen als Ausdruck von „Freude“. Die Behörden drücken bei Fußballspielen aber normalerweise ein Auge zu und zeigen Nachsicht. Trotzdem kann ein Fehlverhalten beim Autokorso den Versicherungsschutz beeinflussen. Denn gerade in einer Fahrzeugkolonne ist das Risiko eines Auffahrunfalls beim Missachten des Mindestsicherheitsabstands besonders hoch. Verursacht ein Fahrer einen Unfall, übernimmt seine Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Entschädigung. Das Unfallopfer riskiert aber seinen Anspruch auf einen entsprechenden Schadensersatz, wenn Verletzungen durch das eigene Mitverschulden zustande kommen. „Wer während der Fahrt auf den Sitzen steht, auf der Motorhaube sitzt oder sich mit dem Oberkörper aus dem Seitenfenster lehnt, kann sich schwere Verletzungen zuziehen. Zudem kann es sein, dass sich eventuell bestehende Schadenersatzansprüche reduzieren. Dies nennt sich Mitverschuldensanteil und kommt beispielsweise bei der sogenannten fehlenden ‚Eigensicherung‘ zu tragen – also, wenn man selbst nicht aufpasst bzw. sich nicht an die Verkehrsregeln hält,“ hat uns Frank Edelmeier, Leiter Kfz-Versicherungen bei der Zurich Versicherung Deutschland erklärt. In Deutschland gilt zudem die Anschnallpflicht. Nur bei Schrittgeschwindigkeit darf diese vernachlässigt werden – Autokorsos fahren aber durchaus mit ein wenig mehr Tempo. Und auch die vorgebebene Insassenanzahl des Wagens darf nicht überschritten werden. Ist der Wagen für fünf Personen ausgelegt, darf keine sechste mitfahren. 

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Mit Alkohol und Cannabis am Steuer Versicherungsschutz riskieren

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Wie grundsätzlich im Straßenverkehr, gilt auch bei Jubelfahrten: Alkoholisiertes Fahren über der Promillegrenze ist verboten, ebenso wie das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis. Seit dem 1. April 2024 ist der Cannabiskonsum für Erwachsene in Deutschland legal, doch wie Alkohol beeinträchtigt er die Reaktionsfähigkeit. Laut der kürzlich beschlossenen Gesetzesänderung gilt daher nun ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter im Blutserum. Wer im Straßenverkehr mit einer höheren Konzentration erwischt wird, dem droht ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot. Weil sich die Cannabis-Wirkung zudem in Mischkombination mit alkoholischen Getränken verstärkt, greift bei THC-Konsum eine Null-Promille-Grenze für Alkoholika. Drogen- oder Alkoholkonsum kann sich auch auf den Versicherungsschutz auswirken: Verursacht ein Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen einen Unfall, wird die geschädigte Person zwar zunächst von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt. Allerdings kann die Versicherung den Unfallverursacher in Regress nehmen und den Schadensanspruch entweder ganz oder teilweise zurückfordern. Auf der sichersten Seite ist man also weiterhin mit dem Credo: Fahrer oder Fahrerin trinkt – und kifft – nicht. 

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Regeln für Hupkonzerte und Autokorsos
© Zurich Gruppe Deutschland
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Beim Autofahren Flagge zeigen

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Das Schmücken des Autos ist grundsätzlich nicht verboten. Fahnen und andere Accessoires dürfen am Fahrzeug montiert werden, sofern sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken. Eine Flagge darf zudem maximal so breit sein wie das Auto selbst. Der Autoschmuck muss außerdem sicher befestigt sein, damit er sich nicht bei hohen Geschwindigkeiten löst und den umliegenden Verkehr gefährdet. Andernfalls haftet der Fahrer für den verursachten Schaden. Um sicherzugehen, sollten lose Dekorationsmaterialien nach langsamer Kolonnen-Fahrt entfernt werden. Vorsicht gilt zudem beim Schwenken von Fahnen aus dem Fenster: Hier sind besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet.


Quelle: Straßenverkehrsordnung und Presse Zurich Gruppe Deutschland

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