
© jannoon028
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Größe des Bundestags soll begrenzt werden
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Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar gilt erstmals das reformierte Wahlrecht. Ziel ist es, die Größe des Bundestag künftig auf 630 Abgeordnete zu begrenzen. So fallen Überhangs- und Ausgleichsmandate weg und das bedeutet, dass nicht alle Wahlkreis-Gewinner automatisch ins Parlament einziehen werden. Das sollten wir besonders dann bedenken, wenn wir unsere Erst -und Zweitstimme eigentlich zwei unterschiedlichen Parteien geben wollen
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