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Stadt muss 110.000 Euro zurükzahlen
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Damit setzt Ahaus das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht um. Die Bundesverwaltungsrichter hatten im September entschieden, dass eine kommunalen Wettbürosteuer unzulässig sei. Denn die Betreiber von Wettbüros würden schon Rennwett- und Sportwettensteuern zahlen. Damit sei steuerlich schon alles abgegolten. Jetzt muss die Stadt Ahaus die eingenommene Wettbürosteuer der lezten Jahre an die Betreiber zurückzahlen - insgesamt 110.000 Euro.
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