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Ratsentscheidung - keine Wettbürosteuer mehr in Ahaus
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Ratsentscheidung - keine Wettbürosteuer mehr in Ahaus

Die Stadt Ahaus erhebt keine Wettbürosteuer mehr. Das hat der Rat am Abend (15.02.23) entschieden.

Veröffentlicht: Donnerstag, 16.02.2023 07:51

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Stadt muss 110.000 Euro zurükzahlen

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Damit setzt Ahaus das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht um. Die Bundesverwaltungsrichter hatten im September entschieden, dass eine kommunalen Wettbürosteuer unzulässig sei. Denn die Betreiber von Wettbüros würden schon Rennwett- und Sportwettensteuern zahlen. Damit sei steuerlich schon alles abgegolten. Jetzt muss die Stadt Ahaus die eingenommene Wettbürosteuer der lezten Jahre an die Betreiber zurückzahlen - insgesamt 110.000 Euro.

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