
© Stadt Bocholt
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Ausschnitt oder Foto als Nachweis
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Seit diesem Jahr bekommen die Hundebesitzer mit dem Hundesteuerbescheid einen QR Code. Künftig dient der als Nachweis. Der QR-Code kann ausgeschnitten und beispielsweise im Portemonnaie mitgeführt werden oder ihr fotografiert den Code einfach mit dem Smartphone ab und könnt ihn so bei Bedarf als Beleg für die Hundesteuer vorzeigen.
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