
Posttraumatische Belastungsstörung
Ist ein Polizist aus dem Kreis Borken über Jahre dienstunfähig, weil er bei einem Einsatz mit einem Feuerlöscher angeegriffen wurde und noch heute darunter leidet? Der Mann sagt: "Ja!", denn er hat eine posttraumatische Belastungsstörung. Ab heute muss das Verwaltungsgericht Münster versuchen, darauf eine Antwort zu finden. Denn der Polizist hatte das Land NRW verklagt.
Mit einem Feuerlöscher angegriffen
Im Januar 2012 wurde der Polizist zu einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt gerufen. Vor Ort sprühte ihm der Beschuldigte mit einem Feuerlöscher frontal ins Gesicht.
Das Land NRW hat den Angriff auf den Beamten als Dienstunfall anerkannt - als Folge aber nur das Inhalieren des Löschpulvers. Im Sommer 2017 hatte ein Arzt dem Polizisten weitere Folgen attestiert. So leide der Beamte als Folge des Dienstunfalls unter anderem an einer Anpassungsstörung, Angst und depressiven Reaktionen. Die genannten Krankheiten könnten nicht ergänzend als Folgen des Dienstunfalls anerkannt werden, hieß es dazu vom Land. Dagegen ist der Polizist vor Gericht gezogen.