
Gerichtsurteil und Reaktionen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der Stadt Ahaus und eines Bürgers abgewiesen, die gegen die Einlagerung von Brennelementen im Zwischenlager Ahaus protestierten. Die Kläger hatten Sicherheitsbedenken geäußert, insbesondere hinsichtlich des Schutzes gegen Terroranschläge. Das Gericht stellte jedoch fest, dass keine Ermittlungsdefizite der Genehmigungsbehörde vorliegen. Somit dürfen künftig 152 Castoren in Ahaus eingelagert werden. Die Bürgermeisterin von Ahaus, Karola Voß, äußerte sich enttäuscht, zeigte sich jedoch erleichtert, dass die Angelegenheit nun geklärt ist.
Nächste Schritte
Das zuständige Bundesamt wird bald über die Transportgenehmigung für die Castoren entscheiden. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die weitere Lagerung der Brennelemente in Ahaus.