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Regeln für Osterfeuer in Ahaus
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Die Stadt Ahaus erinnert daran, dass private Osterfeuer nicht gestattet sind. Erlaubt sind nur Feuer, die von ortsansässigen Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen organisiert werden. Diese müssen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für alle zugänglich sein und angemeldet werden. Um ein Brauchtumsfeuer zu veranstalten, ist eine Anmeldung erforderlich. Die Feuer müssen öffentlich zugänglich sein, damit alle Interessierten daran teilnehmen können.
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