
Klagen gegen die Bundesregierung
Am 3. Dezember 2024 beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Brennelementezwischenlager in Ahaus. Es geht um Klagen der Stadt Ahaus und eines Bürgers gegen die Bundesregierung wegen einer Genehmigung von 2016. Inhaltlich geht es um die Aufbewahrung von 152 Castorbehältern aus dem Forschungsreaktor Jülich im Ahauser Zwischenlager. Diese befinden sich zurzeit noch in Jülich, weil bisher die nötige Transportgenehmigung fehlt. Gegen den geplanten Transport der Castorbehälter gibt es viel Widerstand, unter anderem von der Stadt Ahaus. Sie hält die Aufbewahrungsgenehmigung für rechtswidrig und sieht Fehler bei der Genehmigungsbehörde. Nach Meinung der Stadt Ahaus wären die Castorelemente im Zwischenlager nicht genug gegen einen Anschlag geschützt, sodass radioaktive Strahlung austreten könnte.