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Priorisierung für Novavax-Impfstoff
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Der Kreis Borken bekommt nur eine begrentze Menge von dem Novavax-Impfstoff. Deshalb sind zwei Gruppen für Novavax priorisiert: Medizinisch- und Pflege-Kräfte, die ab dem 15. März einer Impfpflicht unterliegen und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden können. Sie müssen sich vor der Impfung registrieren und dabei einen entsprechenden Nachweis hochladen. Darauf weist der Kreis Borken hin. Er geht davon aus, dass Novavax noch in dieser Woche in seinen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau zur Verfügung steht.
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