
Niederlande und Spanien Hochinzidenzgebiet – Folgen für Urlauber
Die Niederlande gelten ab heute (27.07) aus deutscher Sicht als Hochrisikogebiet. Urlauber müssen sich deshalb mit neuen Regeln auseinandersetzten. Für Pendler und den kleinen Grenzverkehr gibt es Erleichterungen.
Veröffentlicht: Dienstag, 27.07.2021 04:58
Urlauber müssen wieder in Quarantäne
Die Niederlande ist von Corona gerade deutlich mehr betroffen als Deutschland. Die Landesweite Inzidenz liegt aktuell über 300. Bei uns in Deutschland stand 27.07.21 nur bei 14,5. Deshalb hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche beschlossen, dass Spanien und die Niederlande als Hochinzidenzgebiet eingestuft werden.
Was gilt bei der Einreise in die Niederlande?
Im Grunde: Nichts. Deutschland gilt aktuell aus niederländischer Sicht nicht als Risikogebiet. Es ist also bei der Einreise kein PCR-Test mehr erforderlich. Vor einigen Wochen war das noch der Fall. Auch die häusliche Quarantäne am Urlaubsort gilt nicht mehr.
Was gilt bei der Rückreise nach Deutschland?
Wer aus den Niederlanden wieder zurück ins Westmünsterland kommt, muss sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann frühstens am fünften Tag durch einen negativen Coronatest beendet werden. Außerdem müsst ihr schon vor der Einreise nach Deutschland einen Coronatest machen. Das negative Ergebnis ist genau wie eine vorherige online Anmeldung vorgeschrieben. Diese Regeln gelten für Euch aber nicht, wenn ihr schon vollständig geimpft oder genesen seid und das auch nachweisen könnt. Euren Impfnachweis könnt ihr bei der Anmeldung online anhängen. Die digitale Einreiseanmeldung findet Ihr hier.
Erleichterungen für Pendler und den kleinen Grenzverkehr.
Westmünsterländer, die in den Niederlanden arbeiten, zur Schule gehen oder studieren, sind von der Anmelde- und Quarantänepflicht befreit. Außerdem müssen sie sich nur zweimal wöchentlich testen lassen. Das kann auch nach der Einreise – also am Arbeitsplatz passieren.
Für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 3 Tagen (72 Stunden) besteht ebenfalls keine Anmelde- und Quarantänepflicht. Allerdings muss in diesem Fall schon bei der Einreise ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung mitgeführt werden.