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Änderungen betreffen Internet-, Telefon- und Handyverträge
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Egal ob Internet, Telefon- oder Handyvertrag: Die Mindestlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen und wenn wir die Kündigungsfrist verpassen, darf der Vertrag nicht automatisch um ein Jahr verlängert werden. Ab Dezember haben wir noch einen Monat nach Ablauf der Frist die Möglichkeit, zu kündigen. Auch die Kündigung eines Internet- oder Festnetzvertrags außer der Reihe wegen eines Umzugs wird einfacher. Z.B wenn der Provider am neuen Wohnort nicht dieselben Leistungen anbieten kann oder der Partner bereits einen Vertrag für die Wohnung hat. Außerdem gut zu wissen: Gibt es nach einem Anbieterwechsel Probleme, haben wir Entschädigungsansprüche und einmal im Jahr muss uns unser Provider über den für uns optimalen Tarif informieren.
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