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Neue Online-Services zum Coronavirus im Kreis Borken
© Kreis Borken
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Neue Online-Services zum Coronavirus im Kreis Borken

Kontaktperson vergessen anzugeben? Selber Kontaktperson? Rote „Corona-Warn-App“? Die Kreisverwaltung bietet jetzt neue Online-Services zum Coronavirus an.

Veröffentlicht: Donnerstag, 10.12.2020 12:16

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Drei neue Formulare

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Wir können ab sofort drei neue Formulare auf der Website der Kreisverwaltung abrufen:

  1. Risikobegegnungen ("rote Meldung" in der Corona-Warn-App)
  2. Meldung weiterer Kontaktpersonen
  3. Meldung eines Kontaktes zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass sich die jeweiligen Formulare nur an Personen richtet, auf die Folgendes zutrifft:

Risikobegegnung „rote-Meldung“ in der Corona-Warn-App:

Dieser Online-Service richtet sich an Personen, die eine Warnung über eine Risikobegegnung (rote Farbe, „erhöhtes Risiko“) in der Corona-Warn-App bekommen haben.

Meldung weiterer Kontaktpersonen:

Das Formular ist für Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf das Coronavirus getestet sind und bereits Kontakt mit dem Gesundheitsamt hatten, jedoch noch weitere – bisher nicht angegebene – Kontaktpersonen aus ihrem Umfeld nachmelden möchten. Wichtig ist hier, dass nur Kontaktpersonen der Kategorie I relevant sind. Dazu zählen Personen, die zu nachweislich Infizierten für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von unter 1,50 m Kontakt hatten. Von entscheidender Bedeutung ist zudem, ob bei dem Kontakt von einem, beiden oder niemandem eine "Mund-Nase-Bedeckung" getragen wurde. Wichtig zu wissen ist außerdem, ob der Kontakt im Freien oder drinnen stattfand und wie lange er zurückliegt. Die genaue Definition dafür gibt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Meldung eines Kontaktes zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person:

Dieser Online-Service steht für Personen, die engen Kontakt mit einer nachweislich an COVID-19 erkrankten Person hatten, jedoch innerhalb weniger Tage nach Bekanntwerden noch nicht durch das Gesundheitsamt kontaktiert wurden, zur Verfügung. Wichtig ist auch hier, dass dies nur bei Kontaktpersonen der Kategorie I erforderlich ist. Dazu zählen Personen, die zu nachweislich Infizierten für einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und mit einem Abstand von unter 1,50 m Kontakt hatten. Von entscheidender Bedeutung ist zudem, ob bei dem Kontakt von einem, beiden oder niemandem eine "Mund-Nase-Bedeckung" getragen wurde. Wichtig zu wissen ist außerdem, ob der Kontakt im Freien oder drinnen stattfand und wie lange er zurückliegt. Die genaue Definition dafür gibt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Wenn wir ein Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, bekommen wir eine Eingangsbestätigung, jedoch keine Bestätigungsmail! Das Gesundheitsamt setzt sich dann zeitnah mit uns in Verbindung.

Hier geht's zu den neuen Formularen.

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