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Alle Infos zu den neuen Regelungen
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Ab Montag, 27.04., gilt neben der Maskenpflicht eine neue Regelung bei der Kindertagesbetreuung. Kitas sind ab heute geöffnet für Kinder von Alleinerziehenden, die arbeiten oder sich in einer Abschlussprüfung befinden. Voraussetzung ist eine schriftlicher Nachweis vom Arbeitgeber oder der Schule bzw. Hochschule und die die Erklärung der Alleinerziehenden, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Das Land NRW verbindet mit diesem Angebot allerdings auch den Appell an alle Eltern, Kinder weiter nur dann betreuuen zu lassen, wenn dies wirklich nicht anders geht. Weitergehende Informationen, insbesondere auch Formulare für die erforderlichen Bescheinigungen findet ihr hier.
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