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Neue Coronaschutzverordnung: Das gilt ab 08. März bei uns
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Neue Coronaschutzverordnung: Das gilt ab 08. März bei uns

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung für die Zeit ab dem 8. März veröffentlicht. Darin befinden sich einige neue und geänderte Passagen.

Veröffentlicht: Freitag, 05.03.2021 11:16

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Die Regelungen ab 8. März im Überblick

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Die neue Coronaschutzverordnung in NRW läuft ab dem 8. März bis zum 28. März. Die neuen Maßnahmen, die in der Bund-Länder-Schalte am 3. März besprochen wurden, flossen mit in den neuen Regel-Katalog mit ein. Wir blicken auf ein paar Neuerungen.

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Kontaktbeschränkungen

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Ab sofort dürfen sich zwei Haushhalte mit bis zu fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht) im öffentlichen Raum wieder treffen. Paare, die nicht zusammen wohnen, gelten dabei als ein Hausstand.

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"Click & Meet" in den meisten Einzelhandel-Läden

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Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen oder Gartenmärkte dürfen unter den Bedingungen öffnen, wie die, die schon offen sind: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen. Für den Rest des Einzelhandels gilt "Click & Meet"-Shopping. Die Anzahl anwesender Kundinnen und Kunden darf nur eine pro 40 Quadratmeter betragen. Terminbuchung ist von Nöten.

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Körpernahe Dienstleistungen teilweise nur mit Tests

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Sogenannte körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind in NRW ab Montag grundsätzlich wieder zulässig. Wenn die Kundin oder der Kunde dabei keine medizinische Maske tragen kann - zum Beispiel bei Gesichtskosmetik - ist laut Gesundheitsministerium "ein tagesaktuelles negatives Testergebnis" notwendig. Das Personal wiederum müsse regelmäßig getestet werden.

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Museen, Galerien und Zoos machen wieder auf - unter Auflagen

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Museen, Galerien, Burgen, Schlösser und Zoos dürfen in NRW ab Montag unter Auflagen wieder öffnen: Wir müssen vorher einen Termin ausmachen und in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske tragen. Zudem darf sich drinnen nur eine Person pro zwanzig Quadratmeter aufhalten. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten neuen Coronaschutz-Verordnung hervor.

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Sport

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Fünf Personen aus zwei Hausständen können im freien (auch auf Sportanlagen unter freiem Himmel) Sport machen. Das war vorher nicht erlaubt. NRW geht allerdings noch weiter: Bis zu 20 Kinder (im Alter von 0 bis 14 Jahre) können mit zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen unter freiem Himmel Sport treiben.

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Musik- und Kunstschulen

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Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.

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Schulen - Wechselunterricht für alle an weiterführenden Schulen

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Das Land NRW schreibt dazu:

Die Landesregierung ermöglicht über den bisherigen Schulbetrieb hinaus ab Montag, 15. März 2021, für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen Phasen des Präsenzunterrichts. Damit soll den Bedürfnissen der bisher noch ausschließlich in Distanzunterricht beschulten Kinder und Jugendlichen wieder besser entsprochen und ein wichtiges Signal auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität gegeben werden. Angesichts des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens ist es hierbei aber unverändert geboten, bei weiteren Öffnungen des Schulbetriebs behutsam und schrittweise vorzugehen. Dies bestätigen auch die Rückmeldungen aus den Gesprächen, die in dieser Woche erneut mit den zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden – mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Schulpsychologie, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht – geführt wurden. Die nachfolgend aufgeführten Regelungen zum Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen berücksichtigen die erwähnten Abstimmungsprozesse und tragen dem Erfordernis des Infektions- und Gesundheitsschutzes Rechnung.

Hier erfahrt Ihr die jeweiligen Regelungen für alle Schulformen.

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Die Coronaschutzverordung zum Download

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Alle weiteren Änderungen (in Gelb markiert) und die gesamte Verordnung könnt ihr euch hier downloaden.

Autor: Joachim Schultheis (mit dpa)

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Öffnungsperspektive in 5 Schritten

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Neue Coronaschutzverordnung: Das gilt ab 08. März bei uns
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Weitere Beschlüsse

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Impfen

Ab Anfang April können Bürger in Arztpraxen geimpft werden, damit erhöht sich wohl das Impftempo. Die Bundesländer sollen außerdem über Impfreihenfolge entscheiden können. Manche Berufs- oder Risikogruppen könnten dadurch schneller geimpft werden.

Kostenlose Schnelltests

Außerdem steht fest, dass alle Bürger, die noch keine Symptome zeigen, mindestens ein kostenloser Schnelltest pro Woche inklusive einer Bescheinigung über das Testergebnis ermöglicht werden. Allerdings wird sich dieses Vorhaben verzögern. Startzeitpunkt soll wohl Ende März sein.

Nationale Teststrategie

Bund und Länder verfolgen das Ziel einer nationalen Teststrategie, die bis zum April immer mehr umgesetzt werden soll. Unternehmen sollen Beschäftigten in Präsenz pro Woche einen Corona-Test ermöglichen. In Schulen und Kitas soll pro Präsenzwoche mindestens ein kostenlosen Schnelltest bei Personal und Schüler*innen beziehungsweise Kindern anstehen. Allen asymptomatischen Bürger*innen wird ein kostenloser Test zur Verfügung gestellt. Alle Kosten übernimmt dann wohl der Bund.

Corona-Notbremse

Sollte es in gewissen Gebieten wieder eine Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, drei Tage in Folge geben, dann sollen die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder greifen. Die sogenannte Corona-Notbremse tritt dann in Kraft.

Nächster Bund-Länder-Gipfel

Wie es in Deutschland weitergeht, vor allem in Hinblick auf Kontaktbeschränkungen und allgemein der Fahrplan rund um Ostern, wird auf der nächsten Schalte zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsident*innen am 22. März entschieden.

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