Neue Coronaschutzverordnung: Das ändert sich ab dem 29. März in NRW

Wenige Tage nach einem Bund-Länder-Gipfel wird für Nordrhein-Westfalen erneute eine aktualisierte Version der Coronaschutzverordnung veröffentlicht. So auch dieses Mal. Was sich ändert zeigen wir euch im Überblick.

© Land NRW

Für den Kreis Borken gilt Spalte 3

Für den Kreis Borken gilt Spalte 3© Land NRW
Für den Kreis Borken gilt Spalte 3
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Das gilt ab dem 29. März in NRW

Es gibt keine landesweite Corona-Notbremse. Das ist die wohl wichtigste Nachricht, die die neue Coronaschutzverordnung, die ab dem 29. März gültig ist, mit sich bringt. Städte, Landkreise oder Kommunen, die in drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 100 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen aufweisen, haben die Corona-Notbremse zu befolgen.

Außerdem gibt es einige interessante Neuerungen und Änderungen, die das Gesundheitsministerium in die Coronaschutzverordnung geschrieben hat. So sind zum Beispiel Festveranstaltungen wie die bekannten Schützenfeste im Frühling bis mindestens 31. Mai untersagt. Aber es gibt noch weitere Aspekte, die wir hier für Euch auflisten.

Die Änderungen im Überblick

  • Nordrhein-Westfalen lässt trotz der steigenden Corona-Zahlen Schwimmunterricht für Kinder unter Auflagen wieder zu. Ab Montag dürfen Kurse für Schwimm-Anfänger und Kleinkinder wieder stattfinden - allerdings mit höchstens fünf Kindern pro Gruppe.
  • Der Betrieb von Sonnenstudios ist wieder ab dem 29.März erlaubt. Wie bei anderen körpernahen Dienstleistungen müssen allerdings bestimmte Vorgaben beachtet werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) begründete die Änderung am Freitag mit entsprechenden Gerichtsurteilen. Voraussetzung ist - wie auch zum Beispiel bei Kosmetikstudios -, dass das Sonnenstudio in einem Kreis oder einer Stadt liegt, wo es keine Beschränkungen durch ein hohes Infektionsgeschehen gibt. Sonst dürfen körpernahe Dienstleistungen ab dem 29. März allgemein gar nicht oder nach einem negativen Corona-Test angeboten werden.
  • Über Ostern dürfen sich inzidenzunabhängig fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis maximal 14 Jahre werden nicht mit einberechnet. Eigentlich gilt in Kommunen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 100, dass sich Menschen aus einem Hausstand nur mit einer weiteren Person im öffentlichen Raum treffen dürfen. Diese Regelung wird für das Osterwochenende aufgeweicht.

Alle weiteren Regelungen findet Ihr hier im Überblick.

Neue Coronaschutzverordnung

Laumann: "Wir müssen noch lange mit dem Virus leben"

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat auf einer Pressekonferenz Stellung zur neuen Coronaschutzverordnung bezogen. Er sagte, dass die nicht landesweite Corona-Notbremse richtig sei. Außerdem sei es sinnvolle Maßnahme“, dass Kommunen mit einer Wocheninzidenz über 100 Ausnahmen für Menschen mit tagesaktuellem negativem Test erlauben könnten (Genau das wird der Kreis Borken machen). Für ihn sei es richtig, dass Menschen "ein praktischer Anreiz“ gegeben werde, sich testen zu lassen. Mit einem negativen Test könnten sie dann wieder mit Termin in den Baumarkt, in Geschäfte oder mit den Kindern in den Zoo gehen. Klar sei aber auch, dass "wir noch lange mit dem Virus leben" müssten, so Laumann.

Autor: Joachim Schultheis (mit dpa)

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