
© Hauptzollamt Münster
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Bei Kontrolle sichergestellt
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Der Zoll hatte die Sachen Ende Oktober bei einer Grenzkontrolle sichergestellt. Die Süßigkeiten lagen lose im Kofferraum eines niederländischen Autofahrers und waren vermutlich gestohlen. Da der rechtmäßige Besitzer während des Ermittlungsverfahrens nicht ausfindig gemacht werden konnte, erlaubte die Staatsanwaltschaft nun die Weitergabe.
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