
Mordmerkmale und Jugendstrafrecht
Ab dem 9. Januar 2026 müssen sich drei junge Männer aus Bocholt vor der Großen Auswärtigen Kammer des Landgerichts Münster am Standort Bocholt wegen Mordes verantworten. Die damals 18 bis 21 Jahre alten Angeklagten sollen im Juni 2025 einen 61-jährigen Mann aus Dingden getötet haben. Laut der Anklageschrift sind die Tatmerkmale Heimtücke, Habgier und Ermöglichung einer anderen Straftat erfüllt, weshalb die Staatsanwaltschaft das Tötungsdelikt deutlich oberhalb eines Totschlags einordnet. Da die Angeklagten unter das Jugendstrafrecht fallen, drohen ihnen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren. Die drei jungen Männer sitzen seit Juli 2025 in Untersuchungshaft. Ein vierter Tatverdächtiger ist laut dem Bocholter-Borkener Volksblatt (BBV) weiterhin auf der Flucht. Die Verhandlung wird am Standort Bocholt des Landgerichts Münster geführt.