
© LWL-Museum Textilwerk/Symbolbild
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Fahrtkosten werden auf Antrag erstattet
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Denn die Fahrtkosten werden auf Antrag erstattet, darauf weist der LWL hin. Ab dem kommenden Schuljahr sollen weitere Museen im Rheinland dazukommen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat deswegen seinen Mobilitätsfonds weiter aufgestockt. Er will Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Kunst und und Kultur erleichtern. Weitere Infos zur Erstattung der Fahrtkosten findet Ihr hier.
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