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Leitentscheidung des OVG Münster zu Wettbürosteuern
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Leitentscheidung des OVG Münster zu Wettbürosteuern

Das Oberverwaltungsgericht in Münster trifft heute eine endgültige Entscheidung über die Wettbürosteuer. Sie ist eine besondere Form der Vergnügungsteuer.

Veröffentlicht: Donnerstag, 27.08.2020 04:09

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Klagen einiger Wettbüros

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Durch sie kann die Annahme von Pferde- und anderen Sportwetten besteuert werden. Als erste Kommune in Deutschland hatte Hagen diese Steuer vor sechs Jahren (2014) eingeführt. Bei uns erheben u.a. Gronau, Ahaus und Borken diese Steuer. Hauptzweck war, die Zahl der Wettbüros in der Innenstadt einzudämmen. Daraufhin gab es Klagen einiger Wettbüros, die bis zum Bundesverwaltungsgericht gingen. Mit dem Ergebnis: Grundsätzlich ist eine Wettbürosteuer zulässig, jedoch sollen die Wettbüros nicht nach Fläche besteuert werden, sondern nach dem tatsächlichen Wetteinsatz. Diese Empfehlung des BVG soll Donnerstag(27.08.) vom Oberverwaltungsgericht Münster zur künftigen Rechtsgrundlage erklärt werden.

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