
Der "Laternensonntag" in Heek ist rechtmäßig. Das haben die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Damit dürfen in Heek am Sonntag die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr öffnen.
Das gleiche gilt auch für den ersten Adventssonntag am 1. Dezember.
(Stand: 08.11. - morgens)
Die Gewerkschaft Verdi lässt mit einem Eilantrag überprüfen, ob der verkaufsoffene Sonntag rechtmäßig ist. "Für die Gemeinde kam das völlig überraschend", schreibt die Münsterlandzeitung. Verdi dagegen erklärte, man habe bereits im Februar Bedenken bei der Gemeinde geäußert, auch in Sachen verkaufsoffener 1. Advent. Eine Entscheidung über den Eilantrag wird noch heute (08.11.) erwartet. "Sollte der Laternensonntag ausfallen müssen, wäre das ein Dolchstoß für den Heeker Einzelhandel", sagte Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff. Der Martinsumzug findet aber auf jeden Fall statt.