
Verbot befristet bis Ende Oktober
Das Verbot gilt auch für die weiteren Oberflächengewässer im Einzugsgebiet der Bocholter Aa. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt zunächst befristet vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026. Verboten ist nicht nur die Entnahme von größeren Wassermengen z.B. zur Feldberegnung, sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausnahmen gelten für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Trockenheit für Tiere und Pflanzen in den Gewässern bedrohlich
Anlass für die drastische Maßnahme ist die zunehmende Trockenheit in der Region. Da eine Änderung der Situation derzeit nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der bereits stark belastete Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus den betroffenen oberirdischen Gewässern würde die negative Entwicklung noch erheblich verstärken.