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Kreis erinnert daran: Masern Nachweis für Kita nötig
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Kreis erinnert daran: Masern Nachweis für Kita nötig

Damit auch alles klappt, mit dem Start in den Kindergarten am 1. August, erinnert der Kreis Borken rechtzeitig an die Nachweispflicht was Masern angeht. Das ist zum Schutz der Kinder ganz genau geregelt, denn Masern sind keineswegs harmlos, sondern eine hochansteckende fieberhafte Viruserkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch schweren Komplikationen führen kann. Laut Kreis dürfen nur Kinder unter einem Jahr ohne Nachweis in einer Betreuungseinrichtung aufgenommen werden. 

Veröffentlicht: Montag, 30.06.2025 12:11

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Masern ernste Krankheit

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Der 1. August ist ein wichtiges Datum für viele Familien hier im Westmünsterland: Ihr Kind kommt in den Kindergarten. Der Kreis Borken erinnert in dem Zusammenhang an die Nachweispflicht bei Masern Kinder ab zwei Jahren dürfen nur dann in eine Betreuungseinrichtung aufgenommen werden, wenn zwei Masernschutzimpfungen oder eine überstandene Maserninfektion nachgewiesen werden. Unter zwei Jahren ist mindestens eine Impfung oder Immunität nötig und Kinder unter einem Jahr können ohne Nachweis aufgenommen werden. 


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