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Bis Ende der Woche
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Eltern, die die Beiträge nicht per Lastschrift einziehen lassen, werden gebeten, bis Ende der Woche ihren Beitrag zu überweisen bzw. ihren Dauerauftrag wieder aufzunehmen. Die Regelung des Kreisjugendamtes gilt nicht für die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau. Hier treffen die Stadtjugendämter eigene Entscheidungen.
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