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Symbolbild
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Unter anderem keinen Führerschein
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Der 25-jährige Kleinkraftradfahrer war mit einem Auto zusammengestoßen. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass der Bocholter keinen Führerschein besaß und Alkohol sowie Betäubungsmittel konsumiert hatte. Außerdem waren an dem Kleinkraftrad falsche Kennzeichen angebracht und es bestand kein Versicherungsschutz.
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