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Was gilt beim wählen?
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In der Wahlkabine ist die 3G-Regel keine Voraussetzung. Das teilt heute (17.09.) der Kreiswahlleiter für den Kreis Borken mit. Allerdings gilt die Maskenpflicht. Leute, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, können unter Vorlage einer ärtzlichen Bestätigung natürlich trotzdem wählen. Auch Wahlhelfer müssen durchgehend eine Maske tragen - es sei denn ihr Platz ist z.B.durch eine Plexiglasscheibe abgetrennt oder es kann jederzeit ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
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