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Hintergrund der Entscheidung
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Der Handwerker hatte eine Fortbildung zum Zimmermeister absolviert und dafür das "Meister BAföG" erhalten. Anschließend wollte er auch für eine weitere Fortbildung zum Dachdeckermeister diese Unterstützung in Anspruch nehmen. Das Gericht entschied jedoch, dass die Fortbildung zum Dachdeckermeister nicht auf der zum Zimmerermeister aufbaut. Besondere Umstände, die eine zusätzliche Förderung rechtfertigen würden, seien nicht erkennbar.
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Weitere rechtliche Schritte
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Der Handwerker hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen. Ob er diesen Schritt gehen wird, bleibt abzuwarten.
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