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Zwei Urteile
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Die Stadt hatte beantragt, dass auch während des Verfahrens die Plakate nicht hängen dürfen. Das Verwaltungsgericht Münster hatte ihr da am Montag(07.09) noch recht gegeben. Donnerstag(10.09) hat jetzt aber das Oberverwaltungsgericht den Grünen recht gegeben. Heißt die Plakate dürfen jetzt bis zur Kommunalwahl am Sonntag(13.09) wieder hängen. Wir haben die Stadt Ahaus um eine Stellungnahme gebeten. Die Stadt Ahaus teilte uns mit sie akzeptiert die Entscheidung des Gerichtes. Sagt aber auch, wenn zwei verschiedene Gerichte zwei Urteile fällen ist die Rechtslage nicht so eindeutig.
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