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Hundesteuer: Bocholt und Gronau mit unterschiedlichen Ansätzen
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Hundesteuer: Bocholt und Gronau mit unterschiedlichen Ansätzen

Hundesteuer im Fokus: Während Bocholt eine deutliche Erhöhung plant, könnte es in Gronau eine Steuerbefreiung für ältere Tierheimhunde geben.

Veröffentlicht: Mittwoch, 17.12.2025 06:57

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Hundesteuer: Bocholt & Gronau

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Heute stehen in den Stadträten von Bocholt und Gronau Entscheidungen zur Hundesteuer an – mit sehr unterschiedlichen Vorzeichen. Während in Bocholt eine deutliche Erhöhung geplant ist, könnte es in Gronau eine Steuerbefreiung für ältere Tierheimhunde geben.

In Bocholt steht die erste Erhöhung der Hundesteuer seit 2010 an. Sollte der Stadtrat zustimmen, gelten ab dem 1. Januar 2026 folgende Sätze:

  • Erster Hund: 108 Euro (bisher 84 Euro).
  • Zweiter Hund und mehr: Bis zu 156 Euro pro Hund.
  • Kampfhunde: Mindestens 600 Euro pro Hund.

Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen von mindestens 120.000 Euro pro Jahr. Die Erhöhung soll die städtischen Finanzen entlasten und wurde bereits von den Fachausschüssen befürwortet.


In Gronau geht es um einen Anreiz, ältere Hunde aus Tierheimen aufzunehmen. Hunde, die älter als acht Jahre sind und aus einem Tierheim stammen, sollen künftig dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden.

Die Stadt Gronau rechnet durch diese Maßnahme mit geringen Einnahmeverlusten im unteren vierstelligen Bereich. Gleichzeitig plant die Stadt für das kommende Jahr eine Hundebestandsaufnahme, um steuerpflichtige Hunde aufzuspüren und mögliche Einnahmeverluste auszugleichen.

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