
© Symbolfoto/Pixabay
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Friedhofsverwaltung und Ordnungsamt reagieren
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Die Friedhofsverwaltung und das Stadtlohner Ordnungsamt nehmen die Beschwerden der Besucher ernst. Laut Friedhofssatzung ist das freie Herumlaufen von Tieren auf Friedhöfen untersagt. Hundehalter werden dringend gebeten, die Leinenpflicht zu beachten und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß zu beseitigen.
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