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Was bedeutet dieser Schritt?
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Hülsta-Geschäftsführer Thomas Knecht verlässt das Stadtlohner Unternehmen. Deshalb ändert sich etwas beim Insolvenzverfahren der Hülsta-Werke aus Stadtlohn. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist in eine Regel-Insolvenz umgewandelt worden. Nun wird sich ein Verwalter um die weiteren Vorgänge bei dem Möbelhersteller kümmern. Wichtig ist: Für Kunden und Geschäftspartner hat die Änderung keine Auswirkungen, sagt Hülsta. Das Verfahren werde auf der Grundlage des rechtskräftigen Insolvenzplans beendet. Das heißt konkret: Die Neuaufstellung von Hülsta kommt voran. Ziel ist es die Hülsta-Werke kurzfristig erfolgreich aus der Insolvenz zu holen.
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