
Urteil fällt milder aus
Das Gericht verurteilte den 23-Jährigen wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht selbst der Mörder war. Ausschlaggebend waren unter anderem seine Aussagen und Beweisstücke aus dem Verfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine deutlich höhere Strafe von zwölfeinhalb Jahren wegen Raubes mit Todesfolge gefordert.
Haupttäter hatte Opfer getötet
Nach Überzeugung des Gerichts wurde der 61-jährige Mann von einem der anderen drei Täter erwürgt, während die Mittäter das Haus durchsuchten. Dem 23-Jährigen konnte demnach keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden. Die anderen drei Täter waren bereits zuvor vom Landgericht Münster in Bocholt zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Dass der Prozess gegen den Bocholter getrennt stattfand, lag laut Gericht an seiner späteren Festnahme und daran, dass er im Gegensatz zu den anderen nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde.