
© Symbolfoto/Pixabay
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In den meisten Fällen waren es Nutztiere
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Der Entnahme, wie es im Behördendeutsch heißt, werde zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattgegeben, heisst es. Hintergrund ist, dass wohl in den meisten Fällen, in denen Gloria Nutztiere getötet hatte, die Herdenschutzmaßnahmen nicht ausreichend waren. Der Tierhalter, der den Antrag auf Abschuss gestellt hatte, kann jetzt noch Stellung beziehen, dann wird eine abschließende Entscheidung getroffen. Der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) kritisiert die Haltung der Behörden. Er fragt jetzt unter welchen Umständen ein Wolf überhaupt noch abgeschossen werden darf.
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