
Anzeige
Die Frau besitzt zwei American Staffordshire Terrier. Die Hunderasse steht auf der Liste der gefährlichen Hunde im Land NRW. Entsprechend hatte die Gemeinde eine erhöhte jährliche Hundesteuer von 360 Euro pro Hund festgesetzt. Die normale Hundesteuer beträgt in Heiden bei zwei Hunden 63 Euro pro Hund. Es sei nicht zu erkennen, warum Hundewelpen bis zum sechsten Lebensmonat steuerlich wie ausgewachsene Tiere behandelt werden, argumentiert die Klägerin. Zudem seien in der Vergangenheit zu Unrecht Vorfälle in die Beißstatistik aufgenommen worden, die die tatsächliche Auffälligkeit der Rasse nicht widerspiegelten. Zuchtvorgaben sähen vor, dass American Staffordshire Terrier gerade nicht gesteigert aggressiv sein dürften.
Anzeige