Anzeige
Ferienjobs: Das müsst Ihr wissen
Teilen:

Ferienjobs: Das müsst Ihr wissen

Kommende Woche (22.06.23) beginnen die Ferien. Einige Jugendliche wollen dann mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern. Dabei gibt es jedoch klare Regeln, auf die das Arbeitsministerium hinweist.

Veröffentlicht: Dienstag, 13.06.2023 06:13

Anzeige

Nicht mehr als 8 Stunden Arbeit täglich

Anzeige

Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Für Schülerinnen und Schüler über 13 Jahre gibt es jedoch Ausnahmen, wenn die Eltern zustimmen und die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist, wie beispielsweise Zeitungen austragen, Babysitten oder Nachhilfe geben – allerdings nur bis zu zwei Stunden täglich.

Für Jugendliche über 15 Jahre, die nach dem Schulgesetz NRW nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, besteht die Möglichkeit während der Schulferien grundsätzlich an maximal 20 Tagen im Kalenderjahr zu jobben. Hierbei darf die Beschäftigung an höchstens fünf Tagen in der Woche erfolgen und die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche grundsätzlich nicht erlaubt. Für bestimmte Branchen, wie Gastronomie, Landwirtschaft sowie Tätigkeiten im Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk gelten Ausnahmen. So dürfen Jugendliche in der Gaststätte, im Krankenhaus oder Altenheim auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, in der Gastronomie dürfen Jugendliche über 16 Jahre auch bis 22 Uhr jobben. Jugendliche dürfen nur Arbeiten durchführen, die sie körperlich nicht überfordern und die keine gesundheitlichen Gefahren bergen. Fließband- und Akkordarbeiten sind unzulässig. Arbeitgebende haben die Jugendlichen vor der Arbeitsaufnahme zu unterweisen und auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen. Jugendliche sind bei Ferienjobs über die Arbeitgeber unfallversichert. Für sie fallen keine Beiträge zu den Sozialversicherungen an.

Anzeige
Anzeige
Anzeige