FAQ - Eure Fragen zur neuen Maskenpflicht
Veröffentlicht: Donnerstag, 21.01.2021 08:15
Beim Einkaufen, in Bus und Bahn, beim Arzt und in Gottesdiensten sind ab Montag (25.01.2021) nur noch medizinische Masken erlaubt. Stoffmasken sind dort nicht mehr zulässig. All Eure Fragen zum Thema Maskenpflicht beantworten wir im Folgenden.
Eure Fragen zum Thema OP - und FFP2-Maskenpflicht
Was genau sind "medizinische Masken"?
Zu den medizinischen Masken gehören laut der neuen Coronaschutzverordnung NRW OP-Masken, FFP2-Masken und KN95/N95 Masken. Wichtig hierbei (KN95/N95) ist die Zertifizierung:
"Auf der Maske muss eine CE-Kennzeichnung mit einem vierstelligen Code sein. Wenn man den googled, sollte ein reales Prüflabor dahinterstecken",
sagt Aerosolforscher Christof Asbach.
Was ist der Unterschied zwischen einer OP-Maske und einer FFP2-Maske?
OP-Masken wurden als medizinisches Produkt für den Fremdschutz entwickelt. Sie schützen vor allem das Gegenüber vor Tröpfchen des Mundschutzträgers, Aerosole filtern sie nicht. Nur bei einem festen Sitz können sie auch den Träger vor Tröpfchen seines Gegenübers schützen. FFP2-Masken bieten hingegen den Fremd- und Eigenschutz, neben einem Schutz vor Tröpfchen müssen sie auch mindestens 94 Prozent der bei der Verbreitung der Coronaviren zentralen Aerosole aus der Atemluft filtern. Noch wirksamer sind FFP3-Masken, die sogar 99 Prozent der Aerosole filtern, allerdings gleichzeitig den Gegenüber nicht so sehr schützen wie eine OP- oder FFP2-Maske.
Warum sind FFP2-Masken so besonders und besser?
Weil sie mehr können. Durch das Filtersystem wird das Ausatmen gefiltert, aber auch die Luft, die ich einatme. Somit schützt man nicht nur seinen Gegenüber, sondern sich selbst. Stoffmasken schützen nur die anderen. Sie filtern bis zu 94 Prozent der Aerosole der Luft, wenn sie denn richtig sitzen und getragen werden. Bartträgern wird deshalb häufig geraten, sich zu rasieren, damit vollständiger Schutz gewährleistet ist.
Wo gilt die verschärfte Maskenpflicht überall?
In Bussen und Bahnen, Supermärkten, Arztpraxen, Gottesdiensten, Apotheken, Drogerien, Babyfachmärkten, Wochenmärkten, Getränkemärkten, Tankstellen, Banken, bei der Post und eigentlich überall da, wo wir zum Einkaufen so hingehen.
Gilt woanders dann keine Maskenpflicht mehr?
Doch. In der Verordnung heißt es:
"Soweit keine Verpflichtung zum Tragen einer höherwertigen Maske nach Absatz 2 oder anderen Vorschriften dieser Verordnung vorliegt, besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands."
Das heißt, auf Spielplätzen, auf Märkten unter freiem Himmel, auf Parkplätzen etc. gilt weiterhin Maskenpflicht, aber eben nicht die verschärfte Variante. Hier reicht also eine Alltagsmaske (Stoffmaske, Schal etc.).
Was ist mit Kindern?
Kinder sind erst ab dem Grundschulalter verpflichtet, eine Maske zu tragen. Kinder bis 6 Jahre sind also komplett von der Regelung ausgenommen. Von 6 - 14 Jahren reicht eine Alltagsmaske, danach müssen auch sie sich an die verschärfte Regelung halten und medizinische Masken tragen.
Muss ich als Verkäufer*in den ganzen Tag eine FFP2-Maske tragen?
Nein. Auch hier kann gewählt werden zwischen einer FFP2-Maske, einer OP-Maske oder einer KN95/N95 Maske.
Was kosten die Masken?
Der Preisunterschied ist erheblich. In größeren Packungen gibt es OP-Masken zum Stückpreis von 50 Cent und weniger. Dagegen kosten FFP2-Masken nur in den günstigsten Varianten etwas unter einem Euro pro Stück, viele Händler verlangen sogar Preise von zwei Euro und oft auch deutlich mehr für eine einzelne Maske.
Wo bekomme ich die Masken her?
Im stationären Einzelhandel oder in Apotheken werden FFP2-Masken und OP-Masken angeboten. Es gibt auch diverse Onlinehändler, die die Masken - dann auch etwas billiger - anbieten und verkaufen. Wichtig: Es ist wird darauf hingewiesen, bei den angebotenen Masken auf das CE-Kennzeichen zu achten, ob die Zertifizierung stimmt und sich dahinter ein reales Prüflabor befindet und man keine Fake-Masken bestellt.
Wer bekommt FFP2-Masken kostenlos?
- Menschen über 60
- Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen (zum Beispiel Diabetes Typ 2)
- Personen, die zu Risikogruppen gehören
- Frauen in einer Risikoschwangerschaft
- Krebspatienten
Die Personengruppen dürfen kostenlos in Apotheken FFP2-Masken abholen. Engpässe gibt es seit Dezember in den meisten Apotheken nicht mehr. Insgesamt zwei mal sechs Masken dürfen diese Personengruppen erhalten - dazu werden ihnen insgesamt zwei fälschungssichere Coupons ausgestellt. Pro Coupon ist einzig ein Eigenanteil von zwei Euro zuzuzahlen.
Kann ich die FFP2-Masken reinigen?
Ja, das geht. Sie können bei 80 Grad für rund eine halbe Stunde in den Backofen gelegt werden. So werden Keime abgetötet, sagt der Experte Christof Aspbach, Präsident der Gesellschaft für Aerosolforschung. Allerdings ist auch das richtige Lagern zu beachten, wie er verrät:
"Wichtig ist, dass die Maske trocken lagert, sodass Feuchtigkeit, die die Maske mit Atemluft aufnimmt, entweichen kann."
Die Maske darf nicht länger als acht Stunden am Stück getragen werden. Wer die Maske nur zwischendurch für Einkaufserledigungen trägt, sollte auch beachten, ab wann die acht Stunden überschritten sind. Es gibt auch die Möglichkeit, Masken sieben Tage lang zu lüften, bevor sie wiederverwendet werden können. So können Erreger auch unschädlich gemacht werden. Das sagt die "School of Health" aus Münster in einer ihrer aktuellen Forschungen. Also: Für sieben Wochentage sieben Masken. Allerdings darf man diese Methode nicht öfter als fünfmal anwenden.