
WARUM und WIE?
Der Grund ist ganz einfach, denn solange das Fahrzeug auf uns zugelassen ist, solange bestehen auch alle Pflichten weiter, die für den Halter gelten. Also zum einen Steuern und Versicherung zahlen und zum anderen für Verkehrsverstöße aufkommen, die der Käufer des Autos eventuell begeht. Damit das nicht passiert können Bürger/innen jederzeit online von zuhause aus über das i-Kfz-Portal das Fahrzeug außerbetrieb setzen lassen. Benötigt werden dafür die Fahrzeugkennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Die Kosten für eine Kfz-Abmeldung betragen 2,60 Euro. Alternativ ist eine Außerbetriebsetzung auch vor Ort in den Zulassungsstellen Ahaus, Bocholt und Borken möglich. Dazu ist vorab aber eine Terminbuchung über notwendig.